„Die Ältesten, die wohl vorstehen, lass doppelter Ehre für würdig erachtet werden, besonders die, die in Wort und Lehre arbeiten.“ (1.Tim.5,17)
Die Ältesten oder Aufseher in einer Gemeinde nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe war. Gottes Wort zeigt uns an mehreren Stellen, was sie auszeichnen sollte (1.Tim.3,1-7 / 1.Pet.5,1-5). Das ist keine leichte Aufgabe, die so „nebenbei“ erledigt werden kann, sondern ist mit viel Zeit und Aufwand verbunden.
Der Apostel Paulus macht in seinem Brief an den jungen Timotheus klar, dass dieser Ältestendienst mit Respekt und einer gewissen Ehre (o. Anerkennung) von der Gemeinde angenommen werden sollte. Doch auch ein Ältester ist ein Mensch wie Du und ich. Er kann fallen und sündigen.
„Die sündigen, überführe vor allen, damit auch die Übrigen Furcht haben.“ (V.20)
In diesem Fall ist es wichtig und richtig zu handeln. Gottes Wort zeigt uns, dass Sünde bekannt werden muss und dann auch vergeben wird (1.Joh.1,9). Das kann auch öffentlich nötig sein, um andere vor denselben Fehlern oder Gefahren zu warnen.
„Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.“ (V.19)
Hier macht Paulus nun eine wichtige Bemerkung. Eine Klage gegen einen Ältesten darf nur mit Zeugen angenommen werden. Wie schnell ist es passiert, dass persönliche Motive bei uns eine Rolle spielen. Vielleicht hat Dich einmal ein erfahrener Christ und Ältester in der Gemeinde freundlich zurechtgewiesen. Und doch ist das Verhältnis zu dieser Person irgendwie „vorbelastet“.
Möglicherweise kann man einen Bruder auch nicht so richtig leiden und schnell machen Gerüchte die Runde. Wie häufig führt so etwas zu Chaos und Trennung unter Gläubigen.
Wenn Fehlverhalten vorliegt und korrigiert werden muss, dann nicht alleine und von oben herab, sondern gemeinsam in Liebe und einem milden Geist (s. Gal.6,1). Persönliche Vorurteile oder Abneigungen dürfen hier keine Rolle spielen.
„Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christus Jesus und den auserwählten Engeln, dass du diese Dinge ohne Vorurteil beachtest, indem du nichts nach Gunst tust.“ (V.21)
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